Kfz-Hilfe
Mehr Mobilität. Mehr Selbstbestimmung. Mehr Möglichkeiten.
Mobilität bedeutet weit mehr, als von einem Ort zum anderen zu gelangen. Sie ermöglicht es, den eigenen Alltag selbst zu gestalten und am Leben teilzunehmen.
Mobilität heißt: Familie und Freunde besuchen, zur Arbeit oder Ausbildung fahren, Arzt- und Therapietermine wahrnehmen, einkaufen, Freizeitaktivitäten nachgehen oder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Für viele Menschen mit Behinderungen ist ein eigenes Fahrzeug deshalb kein Luxus und keine Frage des Komforts. Es kann die Voraussetzung dafür sein, selbstbestimmt zu leben und den Alltag unabhängig von den Möglichkeiten anderer gestalten zu können.
Nicht jeder Mensch kann öffentliche Verkehrsmittel selbstständig oder zumutbar nutzen. Je nach Art und Auswirkung einer Behinderung reichen Bus, Bahn oder andere Mobilitätsangebote manchmal nicht aus, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder am Arbeitsleben zu ermöglichen. In diesen Fällen kann ein eigenes Kraftfahrzeug ein wichtiger Baustein sein, um Barrieren abzubauen und Mobilität dauerhaft zu sichern.
Was ist die Kfz-Hilfe?
Die Kraftfahrzeughilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ihre Mobilität zu erhalten oder zu verbessern, wenn ein Kraftfahrzeug aufgrund der Behinderung erforderlich ist. Ziel ist es nicht, ein Auto zu finanzieren, sondern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass eine möglichst selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben möglich wird.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den Leistungen zur Mobilität nach dem SGB IX sowie – je nach Zuständigkeit und Einzelfall – aus der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).
Wann kann eine Kfz-Hilfe in Betracht kommen?
Ob eine Förderung möglich ist, hängt immer von der persönlichen Lebenssituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Eine Kfz-Hilfe kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein eigenes Fahrzeug aufgrund der Behinderung notwendig ist, um am Arbeitsleben oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, und andere zumutbare Möglichkeiten die erforderliche Mobilität nicht ausreichend gewährleisten.
Dabei wird jeder Antrag individuell geprüft. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern welche Auswirkungen die Behinderung auf die persönliche Mobilität und die tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten hat.
Welche Leistungen können gefördert werden?
Je nach individuellem Bedarf können unterschiedliche Leistungen in Betracht kommen, zum Beispiel:
- Zuschüsse für ein geeignetes Kraftfahrzeug
- Notwendige behinderungsbedingte Fahrzeugumbauten
- Handbedienungen
- Rollstuhlverladesysteme
- Rampen und Hebebühnen
- Andere individuell erforderliche Anpassungen
Wer ist zuständig?
Welcher Leistungsträger für eine Kfz-Hilfe zuständig ist, hängt von Deiner persönlichen Lebenssituation und dem Zweck der Leistung ab. Je nach Einzelfall können unter anderem die Eingliederungshilfe, die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, das Inklusionsamt beziehungsweise Integrationsamt, die gesetzliche Unfallversicherung oder andere Rehabilitationsträger zuständig sein.
Nach § 14 SGB IX prüft der zuerst angegangene Rehabilitationsträger seine Zuständigkeit und leitet den Antrag gegebenenfalls an den zuständigen Leistungsträger weiter. Du musst deshalb nicht bereits zu Beginn wissen, welcher Träger letztlich zuständig ist.
Welche Leistungen übernommen werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen sowie Deinem persönlichen Unterstützungsbedarf.
Mobilität bedeutet Teilhabe
Das eigentliche Ziel der Kfz-Hilfe ist nicht das Fahrzeug selbst. Es geht darum, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben möglichst selbstständig zu gestalten, eigene Entscheidungen zu treffen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Dieser Gedanke entspricht den Zielen des SGB IX, des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Mensch mit seiner persönlichen Lebenssituation, seinen Wünschen und seinen individuellen Zielen.
Wir begleiten Dich auf Deinem Weg
Jede Lebenssituation ist anders. Deshalb gibt es auch bei der Kfz-Hilfe keine Standardlösung.
Gemeinsam betrachten wir Deine persönliche Situation und unterstützen Dich dabei, Deine Möglichkeiten besser zu verstehen. Auf Wunsch begleiten wir Dich bei der Orientierung, der Vorbereitung des Antrags und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Dabei erklären wir verständlich die einzelnen Schritte und helfen Dir, Deinen individuellen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen.
Unser Ziel ist es, dass Du gut informiert Entscheidungen treffen kannst und die Unterstützung erhältst, die zu Deiner persönlichen Lebenssituation passt.
comitante – weil Mobilität mehr bedeutet als Fortbewegung. Sie schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und die Freiheit, den eigenen Lebensweg nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
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