Eingliederungshilfe · Persönliches Budget · Zweckgebundene Geldleistung

Persönliches Budget

Selbstbestimmt leben. Unterstützung so, wie sie zu Deinem Leben passt.

Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Manchmal wird dafür Unterstützung benötigt – aufgrund einer Behinderung, einer Erkrankung oder eines Pflegebedarfs. Das Persönliche Budget eröffnet die Möglichkeit, diese Unterstützung selbst zu organisieren und eigene Entscheidungen zu treffen.

Dabei geht es nicht in erster Linie um Geld. Es geht um Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und die Möglichkeit, das eigene Leben aktiv zu gestalten.

Drei Begriffe, ein Ziel

Rund um das Persönliche Budget begegnen Dir immer wieder drei Begriffe. So hängen sie zusammen:

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX unterstützt Menschen mit Behinderungen, die in ihrer Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen zur Sozialen Teilhabe, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur medizinischen Rehabilitation.

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form, diese Leistungen zu erhalten: Statt einer Sachleistung bekommst Du auf Antrag Geld und organisierst Deine Unterstützung selbst.

Zweckgebundene Geldleistung

Das Budget ist zweckgebunden: Es ist für die Unterstützung bestimmt, die vorher gemeinsam festgelegt wurde. Ziele, Bedarf, Nachweise und Höhe des Budgets werden in einer Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger festgehalten (§ 29 Abs. 4 SGB IX).

Keine zusätzliche Leistung – eine andere Form

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine besondere Form der Leistungserbringung. Anstelle einer vorgegebenen Sachleistung kannst Du auf Antrag eine Geldleistung erhalten und selbst entscheiden, wie Deine notwendige Unterstützung erbracht werden soll.

„Leistungsberechtigte können auf Antrag Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget erhalten.“

§ 29 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

Das Persönliche Budget verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf dabei zu unterstützen, möglichst selbstbestimmt zu leben, eigene Entscheidungen zu treffen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gleichzeitig setzt es die Grundgedanken des SGB IX und der UN-Behindertenrechtskonvention um, wonach jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe besitzt.

Für wen ist das Persönliche Budget gedacht?

Das Persönliche Budget richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder eines Pflegebedarfs Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe oder andere Sozialleistungen haben.

Hierzu gehören beispielsweise Menschen mit körperlichen Behinderungen, Sinnesbehinderungen, Blindheit oder Sehbehinderung, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder Pflegebedarf. Entscheidend ist jedoch nicht die Art der Behinderung, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Leistung erfüllt sind.

Das Persönliche Budget kann grundsätzlich für verschiedene Leistungen genutzt werden, beispielsweise im Bereich der Sozialen Teilhabe, der Teilhabe am Arbeitsleben, der medizinischen Rehabilitation oder weiterer Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Mehr Selbstbestimmung im Alltag

Das Persönliche Budget gibt Dir die Möglichkeit, Deine Unterstützung an Dein Leben anzupassen – und nicht umgekehrt.

Du entscheidest selbst, wer Dich unterstützt, wann Unterstützung erforderlich ist, wo sie stattfinden soll und wie sie organisiert wird. Dadurch entstehen individuelle Lösungen, die sich an Deinem Alltag, Deinen Zielen und Deinen persönlichen Bedürfnissen orientieren.

Das Persönliche Budget stärkt Deine Eigenverantwortung und ermöglicht Dir, Unterstützung so zu gestalten, wie sie für Dich am besten passt.

Wie Du Dein Budget nutzen kannst

Es gibt verschiedene Wege, das Persönliche Budget umzusetzen. Welcher zu Dir passt, hängt davon ab, wie viel Organisation Du selbst übernehmen möchtest.

Das Dienstleistungsmodell

Viele Menschen entscheiden sich dafür, ihr Persönliches Budget im Dienstleistungsmodell zu nutzen. In diesem Fall beauftragst Du einen Assistenzdienst – beispielsweise comitante oder einen anderen Anbieter – mit der Durchführung der vereinbarten Assistenzleistungen.

Der Assistenzdienst übernimmt die organisatorischen Aufgaben wie Personaleinsatzplanung, Vertretungsregelungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Versicherungen und weitere Verwaltungsaufgaben. Dadurch musst Du Dich nicht selbst um die Aufgaben eines Arbeitgebers kümmern und kannst Dich auf die Gestaltung Deines Alltags konzentrieren.

Dieses Modell eignet sich besonders für Menschen, die möglichst wenig Verwaltungsaufwand wünschen und dennoch selbst bestimmen möchten, wie ihre Unterstützung erbracht wird.

Das Arbeitgebermodell

Das Arbeitgebermodell bietet Dir die größte Freiheit bei der Gestaltung Deiner Assistenz. Du bist selbst Arbeitgeber Deiner Assistenzkräfte und entscheidest, welche Personen Dich unterstützen, welche Aufgaben übernommen werden und wie Deine Unterstützung organisiert wird.

Mit dieser Freiheit geht jedoch auch Verantwortung einher. Als Arbeitgeber übernimmst Du unter anderem die Auswahl Deiner Assistenzkräfte, den Abschluss von Arbeitsverträgen, die Dienst- und Urlaubsplanung, die Lohnabrechnung sowie die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.

Dieses Modell bietet ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, setzt jedoch voraus, dass Du die organisatorischen Aufgaben selbst übernehmen möchtest oder Dich hierbei unterstützen lässt.

Unterstützung durch einen Budgetassistenten

Nicht jeder möchte oder kann die umfangreichen Verwaltungsaufgaben des Arbeitgebermodells allein übernehmen. Deshalb besteht häufig die Möglichkeit, einen Budgetassistenten hinzuzuziehen.

Ein Budgetassistent kann Dich beispielsweise bei Arbeitsverträgen, Dienstplänen, Lohnabrechnungen, Behördenkontakten, Dokumentationen und organisatorischen Fragen unterstützen.

Dabei bleibt eines immer gleich: Du triffst die Entscheidungen. Der Budgetassistent unterstützt Dich bei der Organisation, übernimmt jedoch nicht Deine persönliche Entscheidungsfreiheit.

Dein Wahl- und Wunschrecht

Ein wesentlicher Grundsatz des SGB IX ist das Wahl- und Wunschrecht.

„Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen.“

§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

Das bedeutet, dass Deine persönlichen Wünsche bei der Gestaltung Deiner Unterstützung grundsätzlich berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Wahl des Assistenzmodells, die Auswahl eines Assistenzdienstes oder die Entscheidung für das Arbeitgebermodell.

Das Wahl- und Wunschrecht ist Ausdruck der Selbstbestimmung und ein wichtiger Bestandteil einer personenzentrierten Unterstützung. Es gilt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und wird bei der Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers berücksichtigt.

Vorschuss bei dringendem Unterstützungsbedarf

Manchmal dauert die Bearbeitung eines Antrags länger, obwohl bereits erkennbar ist, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen besteht. Damit notwendige Unterstützung nicht ausbleibt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Vorschuss möglich sein.

„Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, soll der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen.“

§ 42 Satz 1 SGB I

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft der zuständige Leistungsträger.

Wir begleiten Dich auf Deinem Weg

Das Persönliche Budget eröffnet viele Möglichkeiten für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Gleichzeitig können Anträge, Zuständigkeiten und rechtliche Regelungen zunächst unübersichtlich wirken.

Wir unterstützen Dich dabei, einen Überblick zu gewinnen, Deine Möglichkeiten kennenzulernen und gemeinsam den passenden Weg zu finden. Auf Wunsch begleiten wir Dich bei der Vorbereitung von Anträgen, der Bedarfsermittlung, der Wahl des passenden Modells und bei Fragen rund um das Persönliche Budget.

Dabei stehen nicht Formulare oder Paragraphen im Mittelpunkt, sondern Deine persönliche Lebenssituation, Deine Ziele und Deine Wünsche. Denn jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten und die Unterstützung zu erhalten, die wirklich zu ihm passt.

comitante – weil Selbstbestimmung dort beginnt, wo Menschen ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

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